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   OLG Hamm, 01.09.2016 - 5 UF 17/16   

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https://dejure.org/2016,31761
OLG Hamm, 01.09.2016 - 5 UF 17/16 (https://dejure.org/2016,31761)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.09.2016 - 5 UF 17/16 (https://dejure.org/2016,31761)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. September 2016 - 5 UF 17/16 (https://dejure.org/2016,31761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 2 Abs. 2 Nr. 2, 3
    Kinderrentenversicherung

  • rechtsportal.de

    VersAusglG § 2 Abs. 2 Nr. 2, 3
    Behandlung sogenannter "Kinderrentenversicherungen" im Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kinderrentenversicherungen und der Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Behandlung so genannter "Kinderrentenversicherungen" im Versorgungsausgleich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Berücksichtigung einer Kinderrentenversicherung im Versorgungsausgleich - Voraussetzung ist Bezugsberechtigung des Kindes sowie Abstellen des vertraglichen Rentenbeginns auf Renteneintrittsalter des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 436
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Lebensversicherungen auf das

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 5 UF 17/16
    Zur Behandlung sogenannter "Kinderrentenversicherungen" im Versorgungsausgleich (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 -, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 -, juris und OLG Hamm, Beschluss vom 01. September 2015 - 9 UF 224/14 -, Rn. 7, juris).

    Nach Auffassung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 - juris) sind sie grundsätzlich im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen, während sie nach anderer Ansicht regelmäßig dem Versorgungsausgleich unterfallen, wenn den Kindern kein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde (Brandenburgischen OLG, Beschluss vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.09.2015 - 9 UF 224/14 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Hamm, 01.09.2015 - 9 UF 224/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 5 UF 17/16
    Zur Behandlung sogenannter "Kinderrentenversicherungen" im Versorgungsausgleich (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 -, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 -, juris und OLG Hamm, Beschluss vom 01. September 2015 - 9 UF 224/14 -, Rn. 7, juris).

    Nach Auffassung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 - juris) sind sie grundsätzlich im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen, während sie nach anderer Ansicht regelmäßig dem Versorgungsausgleich unterfallen, wenn den Kindern kein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde (Brandenburgischen OLG, Beschluss vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.09.2015 - 9 UF 224/14 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Zweibrücken, 04.02.2011 - 2 UF 82/10

    Einbeziehung einer als Sparvertrag abgeschlossenen privaten

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 5 UF 17/16
    Zur Behandlung sogenannter "Kinderrentenversicherungen" im Versorgungsausgleich (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 -, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 -, juris und OLG Hamm, Beschluss vom 01. September 2015 - 9 UF 224/14 -, Rn. 7, juris).

    Nach Auffassung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 - juris) sind sie grundsätzlich im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen, während sie nach anderer Ansicht regelmäßig dem Versorgungsausgleich unterfallen, wenn den Kindern kein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde (Brandenburgischen OLG, Beschluss vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.09.2015 - 9 UF 224/14 -, Rn. 7, juris).

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 211/13

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Geringfügigkeit: Gleichartigkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 5 UF 17/16
    b)Die von den Eheleuten bei der Beschwerdeführerin erworbenen Anrechte sind sämtlich fondsgebundene Rentenversicherungen als Altersvorsorgeverträge i.S.d. AltZertG und damit gleichartig i.S.d. § 18 I VersAusglG (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 06. Juni 2012 - 6 UF 47/12 -, Rn. 10, juris), so dass sie einer Prüfung nach § 18 I VersAusglG zu unterziehen sind, die einer Einzelprüfung nach § 18 II VersAusglG vorgeht (BGH, Beschluss vom 07. August 2013 - XII ZB 211/13 -, Rn. 4, juris; J. Norpoth in: Erman BGB, Kommentar, § 18 VersAusglG, Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 6 UF 47/12

    Versorgungsausgleich: Bedeutung der Differenz der Ausgleichswerte bei

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 5 UF 17/16
    b)Die von den Eheleuten bei der Beschwerdeführerin erworbenen Anrechte sind sämtlich fondsgebundene Rentenversicherungen als Altersvorsorgeverträge i.S.d. AltZertG und damit gleichartig i.S.d. § 18 I VersAusglG (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 06. Juni 2012 - 6 UF 47/12 -, Rn. 10, juris), so dass sie einer Prüfung nach § 18 I VersAusglG zu unterziehen sind, die einer Einzelprüfung nach § 18 II VersAusglG vorgeht (BGH, Beschluss vom 07. August 2013 - XII ZB 211/13 -, Rn. 4, juris; J. Norpoth in: Erman BGB, Kommentar, § 18 VersAusglG, Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2021 - 20 UF 145/20

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer so genannten "Kinderrentenversicherung"

    Bei der aufgeschobenen privaten Rentenversicherung, die der Antragsteller bei der W. als Versicherungsnehmer hält, versicherte Person und Bezugsberechtigte im Erlebensfall jedoch seine am ...1999 geborene Tochter ist, handelt es sich um eine Vertragsgestaltung, die als "Kinderrentenversicherung" bezeichnet und deren Behandlung im Versorgungsausgleich in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt wird (vgl. zuletzt etwa OLG Hamm, FamRZ 2017, 436 Rn. 15 sowie OLG München, FamRZ 2018, 255, Rn. 9 f.).

    Denn dann habe eine solche Versicherung für den Ehegatten keinen Versorgungscharakter (OLG Hamm, FamRZ 2017, 436 Rn 16).

    Eine Versorgung wegen Alters liegt daher regelmäßig nur dann vor, wenn die zugesagte Versorgungsleistung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Arbeitslebens gewährt wird und das bisherige Erwerbseinkommen ersetzen soll (vgl. BGH, FamRZ 2014, 282 Rn. 20; OLG Hamm, FamRZ 2017, 436 Rn 16; Norpoth/Sasse aaO Rn. 8).

  • OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Private

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Rentenbeginn erst in einem deutlich früheren (vgl. BGH FamRZ 2007, 889: jedenfalls mit dem 43. Lebensjahr) oder deutlich späteren Alter des Versicherungsnehmers eintritt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2017, 436, Rn. 16, und OLG Karlsruhe FamRZ 2021, 839, Rn. 14: jeweils jedenfalls mit ca. dem 100. Lebensjahr).

    Je größer der zeitliche Abstand zwischen vereinbartem Leistungsbeginn und Regelaltersgrenze, desto weniger lässt sich als Zweckbestimmung eine Altersversorgung annehmen (vgl. Götsche in: jurisPR-FamR 1/2017 Anm. 8 als Anmerkung zu OLG Hamm FamRZ 2017, 436, Rn. 16).

  • OLG Bamberg, 28.12.2020 - 2 UF 112/20

    Private Rentenversicherungen auf das Leben eines Kindes im Versorgungsausgleich

    Eine private Rentenversicherung, die ein Ehegatte als Versicherungsnehmer auf das Leben seines Kindes als versicherte Person abgeschlossen hat, unterfällt nicht dem Versorgungsausgleich, wenn die versicherte Person für den Erlebensfall bezugsberechtigt sein soll und der vertragliche Rentenbeginn auf das Renteneintrittsalter des versicherten Kindes abstellt (vgl. OLG Hamm Beschluss v. 01.09.2016, 5 UF 17/16, FamRZ 2017, 436).

    Entgegen der hier vertretenen herrschenden Meinung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamm FamRZ 2017, 436; FamRZ 2016, 549; OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 803; OLG München FamRZ 2018, 255), hat das Brandenburgische Oberlandesgericht die Auffassung vertreten, dass Lebensversicherungen eines Ehegatten, die auf das Leben seines Kindes als Versicherter abgeschlossen worden sind, regelmäßig dem Versorgungsausgleich unterfallen würden (OLG Brandenburg FamRZ 2015, 1798).

  • OLG Brandenburg, 20.09.2019 - 9 UF 51/19

    Beschwerde gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich

    Nach ihrem (unwidersprochenen) Vorbringen handelte es sich hierbei um sogenannte fondsgebundene Kinderrentenversicherungsverträge, die jeweils erst mit dem 67. Lebensjahr der Kinder fällig geworden wären, weshalb die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich bereits sehr zweifelhaft ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2017, 436).
  • OLG München, 22.08.2017 - 16 UF 783/17

    Versorgungsausgleich, Lebensversicherungsvertrag, Versicherungsnehmer,

    Dann habe eine solche Versicherung für den Ehegatten keinen Versorgungscharakter (OLG Hamm, FamRZ 2017, Seite 436).
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